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Schon mal Probleme mit Lautstärke des Klappenauspuffs beim Granturismo S CC gehabt?
#11
Bln4eva schrieb:Sorry Peterson aber das ist aber weder Nötigung noch Bedrohung.

Für die Nötigung bedarf es einer erfolgreichen Handlung, Duldung oder Unterlassung deinerseits. Alles Andere bliebe beim Versuch.
... und noch nicht einmal das. An Petersons Stelle würde ich den Anwalt wechseln. Denn schon 1953 (!!) hat der BGH diese Frage entschieden. Das Urteil gehört zum Rucksackwissen jedes Juristen und kannst man hier nachlesen: BGH v. 19.11.1953, Az.: 3 StR 17/53, BGHSt 5, 254-262
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#12
LEGIJA schrieb:Wie sieht es den wegen der sechsmonatigen Stilllegung aus. Sollte herauskommen, dass sich dein Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, werden dir die 6 Monate irgendwie vergütet? Also Umtriebe, Wertminderung, Kosten, Zeit usw.
Sollte der seltene Fall eintreten, dass sich der Gutachter bei so einer einfach zu beurteilenden Sache geirrt hat, bleiben Dir alle real entstandenen Kosten wie z.B. Verfahrenskosten, Gutachten, Anwalt, Abschlepp- und Verwahrungskosten erspart. Sie gehen zu Lasten des Steuerzahlers.
Ein bisschen Geld darfst Du dem Steuerzahler natürlich zurückvergüten, weil Du ja in dieser Zeit keine 17 Liter Sprit/100 km durch den Auspuff blasen konntest und Dein Fahrzeug vor Wertverlust durch Witterung und Fahrleistung geschützt war Biggrin2
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