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Frankfurt 2019 - Fahrverbot auch für Euro2?
#11
eben genau nicht, das H-Kennzeichen ist nicht dafür gedacht, ständig damit rumzufahren und deswegen wird ein Alltagsauto erwartet. Diejenigen, die das H-Kennzeichen nur als Steuersparmodell für ein Alltagsauto sehen, sind genau die, die seine Existenz gefährden.
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#12
@Remo,

eigentlich dachte ich das auch. Fakt ist aber, dass es in Berlin ein Taxi mit H Kennzeichen gibt. Damit wird es nicht nur regelmäßig, sondern sogar gewerblich eingesetzt.

https://www.welt.de/motor/fahrberichte-t...-Taxi.html 

Viele Grüße

Peter
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#13
laut Gesetz ist für H  lediglich §23  Erforderlich. Das evtl. Missbrauch die Existenz dieser Regelung gefährdet, also wenn in den Umweltzohnen auf einmal regelmässig 1000 H Taxis auftauchen kann ich mir schon vorstellen.


Etwa 1% der Fahrzeuge in D  haben inzwischen H . Also selbst wenn jedes 100 Auto im Berufsverkeht ein H wäre, macht das den Kohl nicht fett (den Stau nicht länger - aber entfacht evtl.schon eine Diskusion)
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#14
In § 23 der StVZO steht nur, dass für die H-Zulassung ein entsprechendes Gutachten erforderlich ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__23.html 
Ich weiß jedoch nicht, ob die Zulassungsstellen darüber hinaus eine rechtliche Handhabe haben, den Halter auf Vorhandensein eines nicht-historischen Alltagsfahrzeugs zu überprüfen, wenn dieses Gutachten vorgelegt werden kann...

Der TÜV überprüft dies jedenfalls nicht:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/...dtimer.pdf 
Ansonsten ist es aber auch nicht sonderlich ungewöhnlich, historische Fahrzeuge gewerblich zu nutzen. Man kann Oldtimer schließlich auch für Hochzeiten mieten und Stadtrundfahrten in alten Londoner Doppeldeckern machen...

Viele Grüße,
Helge

Ups... Mal wieder zu lahm... Sorry!
[Bild: signatur.jpg]
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#15
Also ich kenn das eben in dem Stil (Auszug aus der Homepage der Zulassungsstelle Nürnberg), so war es zumindest vor Jahren in München und Starnberg, wenn man ein H-Kennzeichen wollte, aber vielleicht ist das ja mittlerweile gelockert.



Definition Oldtimer

Nicht jeder Oldie ab 30 gilt als Oldtimer:
Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist die Zuteilung eines besonderen Oldtimerkennzeichens mit einem "H" für "Historisches Fahrzeug". Das aber gibt es nur, wenn der Einsatz des Fahrzeuges in erster Linie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient und das Fahrzeug von einer technischen Prüfstelle entsprechend begutachtet worden ist.

Die erste Fahrt muss daher zu einer technischen Prüfstelle führen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug gut erhalten und gepflegt, und ob der Originaleindruck nicht durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung beeinträchtigt ist. Die Hauptbaugruppen müssen original oder zeitgenössisch sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes sind allerdings Veränderungen zulässig, so sind z.B. Gurt und Kat erlaubt.

Diese Eingangsuntersuchung gilt gleichzeitig als Hauptuntersuchung.

Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
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#16
ja auf der Nürnberger Seite  haben sie das rote Oldtimer kennzeichen und das  H Kennzeichen meines Erachtens so vermischt das es nicht klar ist für welches "Das Fahrzeug wird nicht mehr allgemein genutzt." gilt. Lediglich in dem Eingangssätzen kann man es noch erkennen.

Auf der Münchner Seite  ist das besser getrennt
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#17
Um noch mal auf das Ursprüngliche Thema zurück zu kommen
hoehenberger schrieb:...
kürzlich las ich in der Oldtimer Markt, dass Frankfurt ab 2019 Fahrverbote für "Diesel" einführen muss. Als "Beifang" wären auch ältere EURO1 und EURO2-Fahrzeuge betroffen ...
Wenn ich das recht sehe, wären auch viele MASERATI, z.B. die Quattroporte IV davon betroffen?!??
Es ist die Rede davon, dass das Fahrverbot für die komplette Umweltzone gelten soll - das ist ja ein ganz schön großes Gebiet.
Weiss da jemand was genaueres drüber? Das bedeutet ja eine praktische Enteignung vieler Youngtimer-Besitzer, die in der Frankfurter City leben/arbeiten/dorthin pendeln? Krass ...

..

der ADAC  erwähnt noch mal

Folglich wird es Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte oder Gewerbetreibende (gerade Handwerker sind meistens mit Dieselfahrzeugen unterwegs) geben

Also schau mer mal, ansonsten müste man halt mal ne Demo vor der Umwelthilfe machen, für die Oldtimer gabs ja damals  auch Veranstaltungen,
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#18
Wir haben einen 02er BMW, Baujahr 1972, seit etwa 8 Jahren gewerblich angemeldet. Das geht problemlos und steht sicher nicht im Gegensatz zur "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes". Damit bei einem Lieferanten oder Kunden vorzufahren, sorgt stets für reichlich Gesprächsstoff. Die allermeiste Zeit steht er aber im Warmen.
Die ersten 4 Jahre hatte ich Ihn auch zur privaten Nutzung angemeldet gehabt (1-%-Regelung), was bei einem Listenneupreis von rund 9000 Mark finanziell leicht zu verschmerzen war.
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#19
Auf 55 angemeldete historische PKW's kommt übrigens ein angemeldeter Maserati.
Und dann gibt es ja auch PKW's, die zu beiden Gruppen gehören. Verliebt
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#20
Das geilste ist ja, das weil JETZT die Grenzwerte überschritten werden, müssen ab April 2019 Fahrverbote verhängt werden. Also weil der Pilz giftig ist, dürfen wir ihn ab nächsten Jahr nicht mehr essen. Das Ganze ist echt an Dummheit kaum zu überbieten.
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