10.11.2018 - 21:14
Also ich kenn das eben in dem Stil (Auszug aus der Homepage der Zulassungsstelle Nürnberg), so war es zumindest vor Jahren in München und Starnberg, wenn man ein H-Kennzeichen wollte, aber vielleicht ist das ja mittlerweile gelockert.
Definition Oldtimer
Nicht jeder Oldie ab 30 gilt als Oldtimer:
Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist die Zuteilung eines besonderen Oldtimerkennzeichens mit einem "H" für "Historisches Fahrzeug". Das aber gibt es nur, wenn der Einsatz des Fahrzeuges in erster Linie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient und das Fahrzeug von einer technischen Prüfstelle entsprechend begutachtet worden ist.
Die erste Fahrt muss daher zu einer technischen Prüfstelle führen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug gut erhalten und gepflegt, und ob der Originaleindruck nicht durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung beeinträchtigt ist. Die Hauptbaugruppen müssen original oder zeitgenössisch sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes sind allerdings Veränderungen zulässig, so sind z.B. Gurt und Kat erlaubt.
Diese Eingangsuntersuchung gilt gleichzeitig als Hauptuntersuchung.
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
Definition Oldtimer
Nicht jeder Oldie ab 30 gilt als Oldtimer:
Voraussetzung für die Pauschalbesteuerung ist die Zuteilung eines besonderen Oldtimerkennzeichens mit einem "H" für "Historisches Fahrzeug". Das aber gibt es nur, wenn der Einsatz des Fahrzeuges in erster Linie der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient und das Fahrzeug von einer technischen Prüfstelle entsprechend begutachtet worden ist.
Die erste Fahrt muss daher zu einer technischen Prüfstelle führen. Geprüft wird, ob das Fahrzeug gut erhalten und gepflegt, und ob der Originaleindruck nicht durch zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung beeinträchtigt ist. Die Hauptbaugruppen müssen original oder zeitgenössisch sein. Aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes sind allerdings Veränderungen zulässig, so sind z.B. Gurt und Kat erlaubt.
Diese Eingangsuntersuchung gilt gleichzeitig als Hauptuntersuchung.
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallys und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.